Vorwürfe endgültig vom Tisch – Gericht bestätigt Rechtsauffassung des SV Werder
Im von der Sportstiftung Bremen angestrengten Zivilverfahren gegen den SV Werder Bremen hat das Landgericht Bremen am Freitag per Hinweisbeschluss den Prozessparteien mitgeteilt, dass der Vorwurf der arglistigen Täuschung bei der Verwendung von Fördermitteln gegen die Verantwortlichen der Abteilung Leichtathletik des Sport-Verein „Werder“ von 1899 e. V. zu Unrecht erhoben wurde.
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