61.000 Euro Geldstrafe für Werder Bremen
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger:innen mit einer Geldstrafe in Höhe von 61.000 Euro belegt. Davon kann der SV Werder bis zu 20.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.
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