David Abraham für zwei Spiele gesperrt
Das Sportgericht des DFB hat am heutigen Mittag durch seinen Vorsitzenden Hans E. Lorenz den Frankfurter Innenverteidiger David Abraham im schriftlichen Einzelrichterverfahren wegen „rohen Spiels gegen den Gegner“ gemäß § 8 Nr. 1b) der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB mit einer Sperre von zwei Bundesligaspielen sowie einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.
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