Ehrungen am Vorabend des DBV-Verbandstags
Letztere kann gemäß der DBV-Ehrenordnung „DBV-Angehörigen oder Personen des öffentlichen Lebens für besonders hervorragende Verdienste um den Badmintonsport verliehen werden. Voraussetzung für die Verleihung der Ehrenplakette an DBV-Angehörige ist in der Regel der Besitz der DBV-Ehrennadel und eine15-jährige Tätigkeit im DBV-Präsidium oder als Vorsitzender eines DBV-Gremiums oder eine 25-jährige Verbandsarbeit im DBV oder in einem Bad
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