18-01-2017 16:24 via nwzonline.de

Pflichtvergessen, aber nicht grob pflichtwidrig - Nordwest-Zeitung

Nordwest-Zeitung
Pflichtvergessen, aber nicht grob pflichtwidrig
Nordwest-Zeitung
Die Unglücksnacht vom 3. Dezember 2015 ist nun juristisch aufgearbeitet. Der Frachter ist in die Emsbrücke gekracht, weil sich Lotse, Kapitän und Brückenwärter nicht richtig abgesprochen haben. Für einen Strafbefehl reicht das aber nicht. Weener Gut ...und weitere »
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