Wenn der Arbeitsplatz zur Sauna wird - aber leider kein Anspruch auf „hitzefrei“ in Unternehmen
Sonne satt, Temperaturen über 30 Grad und kein Ende der Hitze in Sicht – perfektes Wetter für einen Ausflug an den Badesee oder entspannte Stunden im Garten. Aber was tun, wenn stattdessen Kundentermine oder wichtige Produktionsaufträge anstehen?
Anna Rommel, Arbeitsrechtsexpertin der IHK Schwaben, erklärt, wie Unternehmen für kühle Köpfe bei ihren Beschäftigten sorgen können. „Ein Recht auf Hitzefrei gibt es zwar nicht“, sagt Rommel
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