SWU hilft Erdgas- und Wärmekunden sofort: Dezember-Abschlag wird ausgesetzt
Die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm (SWU) werden die gesetzlich festgelegte Soforthilfe (§ 2 Abs. 4 Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz) im Dezember für alle Erdgas- und Wärmekunden umsetzen. Das bedeutet, dass der monatliche Abschlag für Gas im Dezember 2022 einmalig ausgesetzt wird, also nicht bezahlt werden muss. Das teilen die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm aus.
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