Freispruch nach Messerangriff im Media-Markt: Täter war schuldunfähig – Gericht ordnet Unterbringung an
Das Schwurgericht am Landgericht Ulm folgt in seinem Urteil den Plädoyers: Der Täter habe im Wahn einen Media-Markt-Mitarbeiter töten wollen. Er kommt jetzt in eine psychiatrische Klinik.
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