19-04-2024 11:19
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ulm-news.de
Buchsbaumzündler in die Tonne
Pflanzenteile, die vom Buchsbaumzünsler befallen sind, gehören in den Restmüll und dürfen nicht als Grüngut entsorgt werden. Darauf weisen die Entsorgungsbetriebe Ulm (EBU) hin.
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