19-04-2024 11:19 via ulm-news.de

Buchsbaumzündler in die Tonne

Pflanzenteile, die vom Buchsbaumzünsler befallen sind, gehören in den Restmüll und dürfen nicht als Grüngut entsorgt werden. Darauf weisen die Entsorgungsbetriebe Ulm (EBU) hin. 
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