08-12-2016 12:43 via golem.de

Landgericht Traunstein: Postfach im Impressum einer Webseite nicht ausreichend - Golem.de

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Landgericht Traunstein: Postfach im Impressum einer Webseite nicht ausreichend
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Eine einfache Angabe des Postfachs im Impressum einer Website ist ein Wettbewerbsverstoß. Weitere Angaben wie die Telefonnummer, das Vereinsregister oder die E-Mail-Adresse dürfen nicht fehlen. Die Angabe eines Postfachs im Impressum einer ...
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