Keine naturschutzrechtliche Befreiung für einen Friedwald in Swisttal - Neue Juristische Wochenschrift
Keine naturschutzrechtliche Befreiung für einen Friedwald in Swisttal
Neue Juristische Wochenschrift
Die naturschutzrechtliche Befreiung, die der Rhein-Sieg-Kreis der Gemeinde Swisttal zur Errichtung und zum Betrieb eines Naturfriedhofs erteilt hatte, ist rechtswidrig. Zum Sachverhalt. Die Gemeinde Swisttal beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb ...und weitere »
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