25-04-2024 17:05 via rosenheim24.de

„Tiefes, schwarzes Loch“: Warum der Landwirt vom Horror-Stall Rimsting nicht ins Gefängnis muss

Im Prozess um den „Horrorstall von Rimsting“ ist das Urteil gefallen: Der Landwirt wurde am Amtsgericht Rosenheim wegen Tierquälerei und -Tötung durch Unterlassung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Gutachter schilderte am Amtsgericht Rosenheim eindrucksvoll, wie der Landwirt in die Katastrophe stolperte.
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