Rauchverbot an den Haltestellen der RSV ab Juni 2026
Ab dem 1. Juni 2026 gilt in Baden-Württemberg ein novelliertes Nichtraucherschutzgesetz. Die neuen Regelungen betreffen insbesondere öffentliche Einrichtungen, Schulen, den öffentlichen Personennahverkehr sowie ausgewählte Außenbereiche.
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