Zivilkammer Bielefeld sieht sich nicht zuständig
Gegen die Schließung des Rahdener Krankenhauses will die Stadt Rahden per einstweiliger Verfügung vorgehen. Doch die Zivilkammer am Landgericht Bielefeld, bei dem die Stadt das Rechtsschutzverfahren beantragt hat, sieht sich nicht zuständig.
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