Sprachnachricht wird Drogendealerin aus Hövelhof zum Verhängnis
Eine alte Richterweisheit besagt: Ein Angeklagter kann viel erzählen, man muss es aber auch glauben können. Blöd ist es, wenn Beweise wortwörtlich eine andere Sprache sprechen, und im Falle der des Drogenhandels angeklagten Rentnerin aus Hövelhof war sie es selbst, die sich um Kopf und Kragen redete – in einer Sprachnachricht.
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