Senne-Mörder darf seine erschossene Frau nicht beerben
Der sogenannte Senne-Mörder Georgios S. (59), der seine Frau Tanja (41) vor sieben Jahren erschossen hatte, darf sein Opfer nicht beerben. Das hat der für Erbrecht zuständige 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm jetzt nach einem langen Rechtsstreit entschieden. Das gesamte Vermögen der Frau fällt an die beiden Kinder des Paares, die heute 17 und 18 Jahre alt sind.
Weiterlesen »