Osterfeuer müssen beim Bürgeramt Hövelhof angemeldet werden
Rund um die Osterfeiertage entzünden traditionell viele Vereine und Institutionen in der Gemeinde Hövelhof ein Brauchtumsfeuer. Zwischen dem 1. und 28. März müssen diese beim Bürgeramt der Sennegemeinde angezeigt werden. Bei der Durchführung sind einige Vorschriften zu beachten.
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