Hövelhofer wegen Missbrauchs der eigenen Tochter verurteilt
Treffender kann man so einen Sachverhalt – und so ein Fehlverhalten – kaum beschreiben: „Die Hand des Vaters hat in der Hose der Tochter nichts zu suchen.“ Das sagt die Staatsanwältin. So sieht es auch das Gericht und verhängte am Mittwoch (19. Juli)eine Bewährungsstrafe gegen einen 43 Jahre alten Hövelhofer, der seine eigene kleine Tochter unsittlich angefasst hatte.
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