15-05-2023 18:50 via westfalen-blatt.de

Gefährliche Körperverletzung statt versuchten Totschlags

Zu Jugendstrafen unter zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt sind, hat die 4.Große Jugendkammer des Landgerichts Bielefeld vier junge Männerwegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Den ursprünglichen Vorwurf des Totschlags durch Unterlassen sah die Kammer als nicht gegeben an.
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