Eigentümer muss zweite Hecke pflanzen
Weil er gegen Auflagen des Umweltamtes verstoßen hat, muss ein Grundstückseigentümer aus Bielefeld jetzt mehr Gehölze auf einem abgeholzten Gelände nachpflanzen als ursprünglich vereinbart. Wie berichtet, hatte der Spediteur das schmale Areal zwischen dem Ostwestfalendamm (OWD) und dem Gleiskörper der Deutschen Bahn auf rund 5000 Quadratmetern kahl geschlagen, anstatt dort - zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht - nur einige wenige Bäume am Rande z
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