05-02-2026 05:00
via
westfalen-blatt.de
50.000 Euro weg: Opfer von Schockanruf unterliegt vor Gericht
Eine Seniorin (77), die Telefonbetrügern 50.000 Euro übergeben hat, kann den Verlust nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.
Weiterlesen »