05-02-2026 05:00 via westfalen-blatt.de

50.000 Euro weg: Opfer von Schockanruf unterliegt vor Gericht

Eine Seniorin (77), die Telefonbetrügern 50.000 Euro übergeben hat, kann den Verlust nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.
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