27-04-2022 19:00
via wn.de
Eineinhalb Jahre Haft nach zweitem Urteil
Ein Münsteraner ist vor dem Landgericht zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt worden – wegen gefährlicher Körperverletzung. Es konnte aber nicht geklärt werden, warum der Mann nachts, vermummt und mit einem Messer vor dem Haus des Geschädigten aufgetaucht war.
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