13-02-2026 00:06
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meine-anzeigenzeitung.de
Wenn Notwehr zu weit geht: der Kirschbaumfall
Wer sich im Angriffsfall auf Notwehr berufen möchte, muss mit seiner Abwehrhandlung Maß und Mitte wahren. Wer da übertreibt, kann sich schnell selbst strafbar machen.
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