18-11-2024 13:07 via meine-anzeigenzeitung.de

Waisenrente: Auch in Übergangszeiten besteht Anspruch

Ein volljähriges Waisenkind kann weiterhin Anspruch auf Waisenrente haben. Das gilt sogar für die Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsstationen - zumindest unter gewissen Umständen.
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