Verfassungsschutzbeobachtung: AfD scheitert mit Eilantrag
Der baden-württembergische Verfassungsschutz darf die Südwest-AfD bis auf weiteres als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht habe einen Eilantrag der Partei abgelehnt, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstagabend. Die AfD-Landesvorsitzenden Markus Frohnmaier und Emil Sänze kündigten an, den Beschluss auf Fehler zu prüfen und zu schauen, ob sie im Eilverfahren in die nächste Instanz gehen.
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