Verfassungsrichterin: Urteil für Angehörige schmerzhaft
Das Bundesverfassungsgericht hat Verständnis dafür gezeigt, dass Hinterbliebene von Opfern mit seiner Entscheidung gegen eine Wiederaufnahme von Strafverfahren zuungunsten Freigesprochener hadern könnten. „Dem Senat ist bewusst, dass dieses Ergebnis für die Angehörigen der 1981 getöteten Schülerin und insbesondere für die Nebenklägerin des Ausgangsverfahrens schmerzhaft und gewiss nicht leicht zu akzeptieren ist“, sagte die Vorsitzende Dor
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