Tiny-Haus erlaubt: Oberbayerische Gemeinde vergibt acht Bauplätze
Auf den knapp 500 Quadratmeter großen Grundstücken des neuen Baugebiets in Berganger darf neben einem Einfamilienhaus auch ein Tiny-Haus stehen. Das Minihaus darf maximal 30 Quadratmeter Grundfläche haben.
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