18-01-2023 16:29 via meine-anzeigenzeitung.de

Teilzeitjob kein Grund für niedrigeren Stundenlohn

Geringfügig Beschäftigten, die Wunscharbeitszeiten anmelden können, bekommen bei gleicher Qualifikation und identischer Tätigkeit den gleichen Stundenlohn wie Vollbeschäftigte. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
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