05-05-2023 11:42 via meine-anzeigenzeitung.de

Sturz beim Kaffeeholen ist ein Arbeitsunfall

Die gesetzliche Unfallversicherung ist für Unfälle bei der Nahrungsaufnahme nicht zuständig. Wer auf dem Weg dahin ausrutscht, ist trotzdem abgesichert. Das entschied ein Landessozialgericht.
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