Rottach-Egern: Schwimmteich am Bartlmäweg - Wer traf die Entscheidung gegen den Abriss?
Dafür, dass für den Schwimmteich am Rottacher Bartlmäweg keine Beseitigungsanordnung erlassen wurde,schieben sich Landratsamt und Regierung gegenseitig die Verantwortung zu.
Weiterlesen »