Regel bisher kaum bekannt: Münchner können sich für S-Bahn-Ärger entschädigen lassen
Hätten Sie’s gewusst? Die S-Bahn muss seit Anfang des Jahres ihre Fahrgäste bei Verspätungen und anderen Ärgernissen entschädigen. Selbst Verkehrsexperten war diese Regel unbekannt.
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