24-07-2026 12:33 via meine-anzeigenzeitung.de

Onlineshop in Wohnung ist kein automatischer Kündigungsgrund

Ja, in Wohnungen soll man wohnen, in Gewerberäumen arbeiten - zumindest grundsätzlich. Aber die Grenzen sind manchmal nicht ganz so klar, wie dieses Urteil aus München zeigt.
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