19-12-2024 13:20
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merkur.de
McCain gewinnt Kampf um die Grinse-Krokette
Warenformen sind grundsätzlich frei. Das Smiley ist aber ein geschütztes Markenzeichen. Was gilt für Kroketten in Smiley-Form? Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hat entschieden.
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