Kein Anfangsverdacht gegen Correctiv-Mitarbeiter
Die Staatsanwaltschaft Potsdam wird nicht gegen Mitarbeiter des Onlinemagazins Correctiv und weitere Angezeigte im Zusammenhang mit der Berichterstattung über ein Treffen radikaler Rechter ermitteln. Es bestehe kein Anfangsverdacht für verfolgbare Straftaten, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit. Gegen das Magazin und dessen Mitarbeiter waren unter anderem Strafanzeigen wegen Verletzungen der Vertraulichkeit des Wortes, des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von
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