05-08-2026 07:00 via meine-anzeigenzeitung.de

Hitze im Büro: Ab wann der Arbeitgeber handeln muss

Klettert die Lufttemperatur im Büro über 30 Grad, muss der Arbeitgeber für Abkühlung sorgen. Ein Recht auf „Hitzefrei“ wie zu Schulzeiten entsteht daraus jedoch nicht.
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