30-10-2023 14:56 via meine-anzeigenzeitung.de

Hauterkrankung von Autolackiererin ist Berufskrankheit

Wer eine berufsbedingte Hauterkrankung hat, muss die entsprechende Arbeit nicht mehr aufgeben, um eine Berufskrankheit anerkannt zu bekommen. Was das in der Praxis heißen kann, zeigt ein Urteil.
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