Gutachter deutlich beim Landschaftsschutz: Eingeschlagener Weg juristisch nicht haltbar
Professor Dr. Martin Kment rät dem Kreistag als beauftragter Rechtsgutachter zu einer Neukonzeption bei der Neuausweisung der sechs Landschaftsschutzgebiete. Die Verordnungen bräuchten klare Differenzierungen.
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