23-11-2022 20:16 via meine-anzeigenzeitung.de

Gericht darf Nachlasswert nicht einfach schätzen

Die Gebühr für einen Erbschein richtet sich nach dem Nachlasswert. Erben müssen dazu Angaben machen. Auch wenn sie das unterlassen, darf das Nachlassgericht den Wert nicht willkürlich festlegen.
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