21-03-2024 09:19 via meine-anzeigenzeitung.de

Einsatzvertrag macht Beschäftigte nicht zu Selbstständigen

Wer mit einem Einsatzvertrag für einzelne Veranstaltungen engagiert wird, ist deswegen nicht selbstständig tätig. Die Sozialversicherungsbeiträge muss der Arbeitgeber entrichten, zeigt ein Urteil.
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