15-09-2022 13:36 via meine-anzeigenzeitung.de

Anderer Zielflughafen, gleiche Region: Keine Entschädigung

Ein Flugzeug landet außerplanmäßig an einem anderen Airport. Die Passagiere werden dann zum eigentlichen Zielflughafen gefahren. Einen Anspruch auf Entschädigung haben sie nicht unbedingt - warum?
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