Urlaubssperre
Zur Landtagswahl 2022 dürfen nach Ablauf der Freistellungsfrist (31.01.2022) keine Urlaubsanträge mehr in den Fachbereichen genehmigt werden, die nur einen Zeitraum von ein bis zwei Tagen vor und/oder nach der Wahl umfassen, wenn diese zu einer Nichtteilnahme am Wahltag führen.
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