Psychiatriekoordination
Die Aufgabe der Psychiatriekoordination liegt begründet im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (§ 23 ÖGDG NRW). Sie stellt ein zentrales kommunalpolitisches Instrument zur Abstimmung und Zusammenarbeit aller an der psychosozialen Versorgung Beteiligter dar.
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