09-08-2022 17:40 via muelheim-ruhr.de

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Als erwerbsfähige Hilfebedürftige können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teilnehmen. Ziel dieser Teilnahme ist es, Ihre individuelle Beschäftigungsfähigkeit zu fördern.
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