Grundsteuerreform - Finanzamt zuständig
Der Stadt weist darauf hin, dass es sich im Rahmen der Grundsteuerreform um eine Steuererklärung zur Bewertung von Grundstücken und Gebäuden handelt. Wie bei der Einkommensteuererklärung ist daher nicht die Stadt, sondern ausschließlich das Finanzamt zuständig.
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