Grundsteuerreform: Das Finanzamt ist zuständig
Für die Grundsteuerreform ist das Finanzamt zuständig. Es hat für Rückfragen eine Hotline geschaltet. Bei der Grundsteuerreform handelt e sich um eine Steuererklärung zur Bewertung von Grundstücken und Gebäuden, heißt es von der Stadt. Sie kann dazu keine Auskünfte geben.
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