03-04-2023 13:15 via muelheim-ruhr.de

Grundsteuererlass / Denkmäler

Baudenkmäler verkörpern ein kulturelles Erbe von unersetzlichem Wert. In der Gesellschaft und Politik besteht ein grundlegender Konsens darüber, dieses Erbe zu erhalten. Gesetzgeberischer Zweck des Erlasses nach § 32 Grundsteuergesetz (GrStG) ist es demnach, die Eigentümer von Grundbesitz, der aufgrund von Denkmalschutz einer besonderen Bindung unterliegt, finanziell zu unterstützen
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