Freitestung für Schüler*innen in Quarantäne
Das Schulministerium des Landes NRW hat am 09. September mitgeteilt, dass sich Schülerinnen und Schüler, die selbst nicht positiv sind, aber sich als Kontaktperson in Quarantäne befinden, ab sofort ab dem 5. Tag der Quarantäne per PCR-Test freitesten lassen können, um die Quarantäne zu beenden.
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