24-04-2024 11:51 via muelheim-ruhr.de

Eingliederungszuschüsse

Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber Personen einstellen, deren Leistung erwartbar geringer als üblich ist, können Sie eine Förderung in Form eines Zuschusses zum Arbeitsentgelt erhalten. Dieser Zuschuss soll die zunächst geringere Leistung der Arbeitskraft ausgleichen. Der Zuschuss ist zeitlich befristet.
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