Bestattungskosten
Das Sozialamt ist für Hilfen zur Beisetzung aller Personen zuständig, die zu Lebzeiten Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII durch die Stadt Mülheim an der Ruhr erhalten haben und für Personen, die im Stadtgebiet verstorben sind und nicht zu Lebzeiten Sozialhilfe aus einer anderen Stadt/anderem Kreis erhalten haben.
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