3G-Regelung in städtischen Verwaltungsgebäuden und in städtischen Einrichtungen
Ab dem 30.November gilt beim Besuch von städtischen Gebäuden und Einrichtungen die 3G-Regel. Das bedeutet: Wer städtische Räumlichkeiten betreten möchte – muss vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sein.
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